Compliance & Interessenkonflikte
Integrität durch klare Trennung.
Der Inhaber von NoCodio steht zugleich in einem Dienstverhältnis zur Bundeswehr. Selbstständige Tätigkeit und Dienstverhältnis werden organisatorisch, inhaltlich und bei der Nutzung von Ressourcen strikt voneinander getrennt.
Getrennte Rollen
Leistungen von NoCodio werden ausschließlich außerhalb der dienstlichen Tätigkeit sowie organisatorisch und wirtschaftlich getrennt davon erbracht. NoCodio handelt weder für die Bundeswehr noch für die BWI und vertritt auch nicht deren Interessen. Es besteht keine institutionelle oder geschäftliche Verbindung zwischen NoCodio und diesen Organisationen.
Getrennte Ressourcen
Für NoCodio werden keine dienstlichen Ressourcen, Informationen oder Kontakte genutzt. Dienstliche und geschäftliche Kommunikation bleibt voneinander getrennt.
Prüfung vor einem Angebot
Ein möglicher Interessenkonflikt wird vor einer Angebotsabgabe und Beauftragung geprüft. Eine Anfrage allein begründet keine Zusage zur Zusammenarbeit.
Vorprüfung
Geschäftsbeziehungen werden konservativ eingeordnet.
Besondere Aufmerksamkeit gilt Unternehmen und Organisationen, die in einer aktuellen Geschäfts- oder Vertragsbeziehung zur Bundeswehr oder zur BWI stehen, etwa als Auftragnehmer, Lieferant, Unterauftragnehmer, Beratungsunternehmen oder sonstiger Geschäftspartner. Die erste Kontaktanfrage erfasst dazu bewusst nur eine Auswahl zwischen „Nein“, „Ja“ und „Unsicher“.
Besteht ein relevanter Bezug zur Bundeswehr, zur BWI oder zum dienstlichen Aufgabenbereich des Inhabers und lässt sich ein Interessenkonflikt nicht eindeutig ausschließen, wird keine geschäftliche Zusammenarbeit aufgenommen. Das kann auch bedeuten, dass NoCodio kein Angebot abgibt oder einen Auftrag nicht annimmt.
Datensparsame Anfrage
Für die erste Prüfung genügen wenige Angaben.
Bitte übermitteln Sie über das öffentliche Formular keine Angaben zu Einheiten, Projekten, Verträgen, Vergaben, Auftragswerten, Ansprechpartnern oder anderen vertraulichen beziehungsweise dienstlichen Sachverhalten. Für die Vorprüfung genügt die dort vorgesehene Auswahl.
Falls „Ja“ oder „Unsicher“ ausgewählt wird, kann die Anfrage dennoch unverbindlich zur manuellen Compliance-Prüfung übermittelt werden. Erst nach deren Abschluss wird entschieden, ob ein Angebot möglich ist.
Diese Seite erläutert die internen Grundsätze von NoCodio und stellt keine Rechtsberatung dar.